Das Kleingedruckte

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. WE ARE WILDCHILD

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln das rechtliche Verhältnis zwischen der Wildchild Training GmbH (CHE-292.938.808, „WILDCHILD“) und dem Kunden („Mitglied“). Anderweitige schriftliche Abreden zwischen Mitgliedern und WILDCHILD gehen diesen AGB vor.

WILDCHILD bietet seinen Mitgliedern geführte Trainings an, welche durch Erwerb einer entsprechenden Mitgliedschaft (vgl. Ziffer 2) besucht werden können. Die Trainings werden üblicherweise im Studio von WILDCHILD an der Schachenstrasse 9, 9016 St.Gallen oder an einem anderen geeigneten Ort (drinnen oder draussen) durchgeführt. WILDCHILD behält sich ausdrücklich das Recht vor, den Trainingsort oder das Studio innerhalb eines Umkreises von zehn (10) Kilometern zu verlegen. Dem Mitglied erwachsen aus einer Verlegung keine Ansprüche gegenüber WILDCHILD.

Die Korrespondenz zwischen WILDCHILD und dem Mitglied erfolgt in der Regel per E-Mail. Das Mitglied ist verpflichtet WILDCHILD jederzeit und unaufgefordert eine aktuell gültige E-Mail-Adresse bekanntzugeben.

Die Ungültigkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB hindern die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. WILDCHILD und das Mitglied bemühen sich im Streitfall um eine gütliche Einigung. Kommt keine Einigung zustande tritt an die Stelle einer unwirksamen Vorschrift diejenige Regelung, die der ursprünglichen, nicht durchsetzbaren Bestimmung, rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.

WILDCHILD behält sich ausdrücklich das Recht vor, diese AGB jederzeit abzuändern. WILDCHILD empfiehlt dem Mitglied, die AGB regelmässig auf mögliche Änderungen zu prüfen. Die aktuell gültigen AGB sind auf der Webseite von WILDCHILD (www.wildchild.ch) einsehbar.

Diese AGB unterstehen Schweizer Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und/oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist St.Gallen.

2. 2. BE WILD – Mitgliedschaft

WILDCHILD bietet auf der Webseite www.wildchild.ch die jeweils verfügbaren Mitgliedschaften (Einzeltrainings, Trainingspässe und Abonnemente) an. WILDCHILD behält sich das Recht vor, die Mitgliedschaften jederzeit und ohne vorgängige Ankündigung anzupassen. Solche Anpassungen haben keine Auswirkungen auf bereits bezahlte Mitgliedschaften.

Trainingspässe und Abonnemente sind persönlich und nicht übertragbar, soweit es sich nicht um Trainingspässe oder Abonnemente handelt, die von einer vordefinierten Anzahl Personen genutzt werden können.

Das Mitglied ist zur Inanspruchnahme der Einrichtungen und/oder Leistungen von WILDCHILD, insbesondere dem Besuch gebuchter Trainings, zu den von WILDCHILD auf der Webseite kommunizierten Öffnungs- und/oder Trainingszeiten berechtigt. WILDCHILD behält sich ausdrücklich das Recht vor, die Trainingspläne jederzeit und ohne vorgängige Ankündigung anzupassen.

Das Mitglied ist berechtigt, die Laufzeit des Trainingspasses und/oder Abonnements für die Dauer von Ferien zu pausieren, sofern diese gesamthaft mindestens zehn (10) Tage dauern. Die Pausierung ist WILDCHILD rechtzeitig vor Antritt der Ferien anzuzeigen.

Die Nichtinanspruchnahme des Angebots von WILDCHILD berechtigt das Mitglied nicht zu einer Reduktion der eingegangenen Zahlungsverpflichtungen und/oder Rückforderung bereits geleisteter Zahlungen. Die Rückerstattung bereits bezahlter Einzeltrainings, Trainingspässe und/oder Abonnemente ist ausgeschlossen.

Die vertraglich vereinbarten Rechnungsbeträge werden im Voraus sofort fällig. Das Mitglied, das ein Abonnement mit einer Laufzeit von zwölf (12) Monaten erwirbt, kann den Rechnungsbetrag wahlweise in zwölf (12) monatlichen Raten begleichen. Die erste Rate ist bei Abschluss des Abonnements zu bezahlen. Die Ratenzahlungen sind unaufgefordert und fristgerecht zu entrichten. Bei Zahlungsverzug stellt WILDCHILD dem Mitglied unter Fristansetzung eine Zahlungserinnerung per E-Mail zu. Bei fortgesetztem Zahlungsverzug stellt die WILDCHILD dem Mitglied eine kostenpflichtige (Mahnspesen CHF 5.00) Mahnung per E-Mail zu. Die Mahnspesen gelten als vereinbart und sind geschuldet. WILDCHILD ist berechtigt, das Abonnement des Mitglieds ab dem ersten Tag des Zahlungsverzuges bis zur Begleichung des offenen Rechnungsbetrags zu sperren. Dem Mitglied erwachsen daraus keine Ansprüche gegenüber WILDCHILD.

Das Mitglied, das Inhaber eines Trainingspasses und/oder Abonnements ist, ist in den nachfolgend abschliessend aufgezählten Verhinderungsfällen zu einer Verlängerung der Abonnementlaufzeit („Zeitgutschrift“) um die Dauer der Verhinderung berechtigt, sofern die Verhinderung gesamthaft mindesten zehn (10) Tage dauert und bei Abschluss des Abonnements nicht vorhersehbar war:

  • Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft bei Vorlage eines Arztzeugnisses;
  • Zivildienst, Zivilschutz oder Militärdienst bei Vorlage des Aufgebotes;
  • Ausbildungsaufenthalt im Ausland bei Vorlage einer Bescheinigung;
  • beruflich bedingter Auslandsaufenthalt bei Vorlage einer schriftlichen Bestätigung des Arbeitgebers.

Das Mitglied hat den Nachweis der Verhinderung zu erbringen Die gewährte Zeitgutschrift wird dem bestehenden und gültigen Trainingspass und/oder Abonnement angerechnet. Eine geldwerte Rückerstattung ist, auch im Falle der Nichterneuerung des Trainingspasses und/oder Abonnements, ausdrücklich ausgeschlossen.

Das Mitglied hat im Falle einer Reduktion des Angebots oder der Betriebszeiten sowie bei vorübergehenden Betriebsschliessungen, die betrieblich notwendig sind (beispielsweise bei Reinigungen und Revisionen) oder aus Gründen eintreten, die WILDCHILD nicht zu vertreten hat, namentlich aufgrund höherer Gewalt (Brand, Epidemien, Pandemien, Streik, behördliche Anordnungen etc.) keinen Anspruch auf Rückvergütungen, Verlängerungen der Vertragslaufzeit und/oder sonstigen Schadenersatz. Verlängerungen der Vertragslaufzeiten aufgrund höherer Gewalt können jedoch im Sinne von Kulanz gewährt werden und sind vom Einzelfall abhängig. 

3. BE THERE – Anmeldung und Trainings

Die Teilnahme an einem Training (Group Training und Personal Training) bedarf der vorgängigen Anmeldung. Die Anmeldung erfolgt über die Webseite oder App des Dienstleisters „Eversports“. In Ausnahmefällen kann sie telefonisch vorgenommen werden, wobei kein Anspruch darauf besteht. Jedes Mitglied kann sich täglich für maximal zwei (2) Trainings anmelden.

Das Mitglied hat keinen Anspruch auf Teilnahme an einem Training. Für ausgebuchte Trainings wird eine Warteliste geführt, für die sich das Mitglied mit seiner E-Mail-Adresse registrieren kann. Wird ein Platz infolge einer Abmeldung freigegeben, wird der freigewordene Platz derjenigen Person auf der Warteliste zugewiesen, die sich als erstes dafür anmeldet hat. Diese Person wird per E-Mail über die Verfügbarkeit des Platzes informiert, womit sie für den Kurs als angemeldet gilt.

Im Verhinderungsfall ist das Mitglied verpflichtet, sich mindestens vier (4) Stunden vor Trainingsbeginn (Group Trainings) bzw. mindestens vierundzwanzig (24) Stunden vor Trainingsbeginn (Personal Trainings) abzumelden („Early Cancellation“).

Bleibt das Mitglied einem Training ohne vorgängige Abmeldung („No-Show“) fern oder erfolgt die Abmeldung weniger als 4 (Group Trainings) bzw. 24 (Personal Trainings) Stunden vor Trainingsbeginn („Late Cancellation“), wird dem Mitglied der Trainingsbesuch angerechnet. Im Falle wiederholter No-Shows und/oder Late Cancellations ist WILDCHILD berechtigt, das Mitglied für die Dauer von einer (1) Woche zu sperren. Dem Mitglied erwachsen daraus keine Ansprüche gegenüber WILDCHILD.

4. BE HEALTHY – Gesundheit

Das Mitglied bestätigt bei jedem Besuch und/oder jeder Inanspruchnahme von Einrichtungen und/oder Leistungen von WILDCHILD sportgesund zu sein. Sportgesund heisst, dass aus ärztlicher Sicht keinerlei gesundheitliche Bedenken sowie keine erheblichen körperlichen Einschränkungen oder akute Verletzungen bestehen. Im Zweifelsfall verpflichtet sich das Mitglied einen Arzt zu konsultieren.

Die Teilnahme an Trainings, in denen Gewichte verwendet werden, setzt die notwendigen körperlichen Voraussetzungen sowie Volljährigkeit oder das ausdrückliche Einverständnis eines Erziehungsberechtigten voraus.

Die Mitglieder von WILDCHILD verpflichten sich, jegliche Einnahme und/oder Anwendung unerlaubter Mittel zur Steigerung der sportlichen Leistung („Doping“) zu unterlassen.

4. BE SAFE – Sicherheit und Haftung

Für WILDCHILD ist die regelmässige Wartung und Instandhaltung der Trainingsgeräte und die Überwachung des Trainingsbetriebes im Sinne der Sicherheit der Mitglieder selbstverständlich. Trotzdem verbleibt die Verantwortung für einen sicheren Trainingsbetrieb bei den Mitgliedern.

Die Benutzung der Einrichtungen und/oder Inanspruchnahme von Leistungen von WILDCHILD erfolgt auf eigenes Risiko und auf eigene Gefahr des Mitglieds. Jegliche Haftung von WILDCHILD wird, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen. Die Haftung für Unfälle, Verletzungen und/oder Krankheiten des Mitglieds ist ausdrücklich auf Vorsatz und Grobfahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung für den Verlust von Kleidung und/oder Wertgegenständen des Mitglieds in den Räumlichkeiten von WILDCHILD wird ausdrücklich wegbedungen. Der Haftungsausschluss erstreckt sich auch auf Hilfspersonen von WILDCHILD.

Das Mitglied ist verpflichtet, den Anweisungen des Personals von WILDCHILD jederzeit Folge zu leisten. Im Falle der Nichteinhaltung erteilter Weisungen des Personals ist die WILDCHILD berechtigt, nach vorgängig erfolgter Mahnung, dem Mitglied mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Bei schwerwiegend und/oder andauernd störendem Verhalten ist keine vorgängige Mahnung erforderlich. Dem Mitglied erwachsen aus einer Kündigung keine Ansprüche gegenüber WILDCHILD.

Das Mitglied haftet gegenüber WILDCHILD und/oder Dritten für die von ihm verursachten Verunreinigungen, und/oder Beschädigungen der Einrichtungen sowie für den Verlust von Leihgegenständen. Das Mitglied hat WILDCHILD die entsprechenden Reparatur- und/oder Ersatzkosten vollumfänglich zu erstatten.